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Aktuell

Wer nur Headlines einer Zeitung liest hat dazu oft viel Meinung ohne Ahnung. Schau dir meine Forderung und meine Fragen zum Thema Sicherheit und Umgang mit ausländischen Häftlingen selber und vollständig an:

Postulat Mario Bucher und Mit. über Verbüssung von Freiheitsstrafen im Heimatland bei ausländischen Straftätern ohne Aufenthaltsrecht zur Entlastung des Luzerner Strafvollzugs.

Mit einigen Staaten, beispielsweise dem Kosovo, bestehen internationale Vereinbarungen, die es ermöglichen, verurteilte Personen zur Verbüssung ihrer Strafe in ihren Heimatstaat zu überstellen. Dadurch kann der Strafvollzug im Herkunftsland erfolgen.

In der Praxis werden diese Möglichkeiten jedoch offenbar nicht in allen geeigneten Fällen konsequent genutzt. Der Regierungsrat wird beauftragt zu prüfen, welche rechtlichen, organisatorischen und zwischenstaatlichen Massnahmen erforderlich sind um die Vorhandnen Mittel konsequent anzuwenden.

Ziel ist es, dass ausländische Personen ohne gültigen Aufenthaltstitel sowie Personen, gegen die ein rechtskräftiger Landesverweis oder eine Wegweisung besteht, ihre Freiheitsstrafe im Heimatstaat oder in einem zuständigen Drittstaat verbüssen können. Dies soll sowohl für Personen gelten, die im Kanton wohnhaft sind, als auch für jene, die im Kanton Luzern zu einer Freiheitsstrafe verurteilt werden.
Voraussetzung dafür ist, dass ein entsprechendes bilaterales oder multilaterales Abkommen über die Überstellung von Strafgefangenen besteht.Begründung:Die Haftanstalten stehen unter massivem Druck. Zahlreiche Einrichtungen arbeiten an oder über der Kapazitätsgrenze. Fehlende Haftplätze, steigende Kosten und eine zunehmende Belastung des Vollzugspersonals gefährden einen geordneten und sicheren Strafvollzug.Gleichzeitig sitzen in Luzerner Haftanstalten immer wieder Personen ein, die gar kein Aufenthaltsrecht besitzen oder die unser Land aufgrund eines rechtskräftigen Landesverweises ohnehin verlassen müssen.

Dass knappe Haftplätze durch Personen ohne Bleibeperspektive belegt werden, ist der Bevölkerung weder erklärbar noch gerechtfertigt. Wer kein Recht hat, in Luzern zu bleiben und hier Straftaten begeht, soll seine Strafe nicht auf Kosten der Luzerner Steuerzahler in unseren Gefängnissen verbüssen, sondern im Heimatland.
Internationale Abkommen zur Überstellung von Strafgefangenen bestehen bereits, sie müssen konsequent genutzt und nötigenfalls ausgebaut werden.
Haftplätze sind in erster Linie für Personen bestimmt, die hier wohnen oder hier integriert werden sollen nicht für ausländische Straftäter ohne Aufenthaltsrecht.

Eine systematische und frühzeitige Prüfung der Strafverbüssung im Heimatland entlastet die Schweizer Justiz- und Vollzugseinrichtungen reduziert Kosten für Unterbringung und Betreuung, stärkt die Durchsetzung von Wegweisungs- und Landesverweisentscheiden, erhöht die Glaubwürdigkeit des Rechtsstaates und fördert eine klare Aufgabenteilung zwischen der Schweiz und den Herkunftsstaaten sowie stärkt es das Sicherheitsgefühl der Menschen im Kanton Luzern.

Anfrage Mario Bucher und Mit. Über Parallelvollzug: Verzicht auf strafrechtliche Therapien bei ausländischen Straftätern ohne Aufenthaltsrecht

Die Haft- und Therapieeinrichtungen stehen zunehmend unter Druck. Haftplätze sind knapp, spezialisierte Therapieplätze begrenzt und die Kosten für stationäre strafrechtliche Massnahmen sind sehr hoch. Gleichzeitig werden solche Massnahmen teilweise auch bei Personen angeordnet, die kein Aufenthaltsrecht besitzen oder die Schweiz aufgrund eines rechtskräfti-gen Landesverweises ohnehin verlassen müssen. Vor diesem Hintergrund stellen sich Fragen zur Zweckmässigkeit des Ressourceneinsatzes sowie zu möglichen Alternativen.

Folgende Fragen möchten wir vom Regierungsrat gerne beantwortet:
1.Wie viele ausländische Straftäter ohne gültigen Aufenthaltstitel oder mit rechtskräftigem Landesverweis befinden sich derzeit im Kanton in strafrechtlichen Massnahmen (stationär oder ambulant)?

2.Welche jährlichen Kosten entstehen dem Kanton durchschnittlich pro Person für stati-onäre strafrechtliche Massnahmen (insbesondere therapeutische Massnahmen)?

3.Wie lange dauern solche Massnahmen im Durchschnitt bei den betroffenen Personen-gruppen?

4.Wie viele Therapie- oder spezialisierte Vollzugsplätze werden derzeit durch Personen ohne Aufenthaltsrecht belegt?

5.In wie vielen Fällen wurde nach Abschluss einer strafrechtlichen Massnahme eine Wegweisung oder Ausschaffung tatsächlich vollzogen?

6.Welche rechtlichen oder praktischen Möglichkeiten sieht der Regierungsrat, um in ge-eigneten Fällen anstelle langjähriger Massnahmen prioritär eine Ausschaffung zu prüfen und dadurch Haft- und Therapiekapazitäten sowie Kosten zu reduzieren?

Sämtliche Vorstösse von mir findest du auch unter: Detail | lu.ch

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